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Die Zukunft des V&E AöR

Die Neuregelung der Umsatzsteuer beschäftigt nicht nur Waltrop anhaltend. Durch die Kopplung der Besteuerung an die Körperschaftsteuer und das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art, waren juristische Personen des öffentlichen Rechts bisher nur in wenigen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Dies hat sich durch die Neuregelung in §2b UStG grundlegend geändert. Juristische Personen des öffentlichen Rechts (JPdöR) sollen damit marktrelevante und privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer.

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Antwort zum V&E

Das ist genau das, was wir befürchtet haben und vor dem wir nur warnen können: Die Kommunalpolitik „spielt“ bei einer Eigenbetriebslösung Unternehmer. Ohne eigenes Risiko, ohne Verantwortung für Mitarbeiter, ohne Blick auf die Kosten, sprich Gebühren der Bürger….

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